
Räumliche Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege: Zimmer, Freizeit und Wechsel
Stand: Oktober 2026. Was Familien für einen guten gemeinsamen Alltag mit der Betreuungskraft wissen sollten, mit Checkliste.
Wenn eine Betreuungskraft bei Ihren Eltern einzieht, wird aus dem Zuhause für eine Weile ein gemeinsames Zuhause. Damit sich alle wohlfühlen, kommt es auf ein paar Dinge an: ein eigenes Zimmer, klare Absprachen zu Freizeit und Aufgaben und eine gute Planung, wenn die Betreuungskraft wechselt.
Kurz gesagt: Die Betreuungskraft braucht ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer mit WLAN. Das Bad darf sie mitbenutzen, die Verpflegung stellt die Familie. Sie hat feste Arbeits- und Freizeiten. Wechsel werden rechtzeitig geplant und kosten Sie nichts extra.
Welches Zimmer braucht die Betreuungskraft?
Laut Dienstleistungsvertrag stellt die Familie der Betreuungskraft kostenfrei ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer zur Verfügung. Das Zimmer ist ihr Rückzugsort für Pausen, Freizeit und die Nacht. Ein Gemeinschafts- oder Durchgangszimmer reicht dafür nicht aus.
Checkliste für das Zimmer
✓ Bett mit guter Matratze, Bettwäsche und Handtüchern
✓ Kleiderschrank oder Kommode
✓ Tisch und Stuhl
✓ Fenster mit Tageslicht, Heizung und gute Beleuchtung
✓ Abschließbare Tür
✓ WLAN, damit die Betreuungskraft mit ihrer Familie in Kontakt bleiben kann
Bad und Küche
Ein eigenes Bad ist nicht nötig. Die Betreuungskraft darf das Bad im Haushalt mitbenutzen. Sprechen Sie am besten feste Zeiten ab, zum Beispiel morgens, damit es keine Engpässe gibt. Die Verpflegung der Betreuungskraft übernimmt die Familie. Ob gemeinsam gegessen wird oder jeder für sich, können Sie gemeinsam festlegen.
Die Wohnung für Ihren Angehörigen vorbereiten
✓ Stolperfallen entfernen: lose Teppiche, Kabel und Schwellen prüfen.
✓ Hilfsmittel klären: Pflegebett, Rollator oder Haltegriffe im Bad. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Hilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten infrage kommen.
✓ Schlüssel bereitlegen: für Haustür, Wohnung und Briefkasten.
✓ Wichtige Nummern aufschreiben: Familie, Hausarzt, Pflegedienst und Notruf, gut sichtbar am Kühlschrank oder Telefon.
✓ Wertsachen sicher verwahren, bevor die Betreuung beginnt.
Arbeitszeit und Freizeit der Betreuungskraft
Auch wenn man von „24-Stunden-Pflege“ spricht: Die Betreuungskraft arbeitet nicht rund um die Uhr. Sie hat feste Arbeitszeiten, Pausen und freie Zeit. Die genauen Regelungen besprechen wir vorab mit Ihnen.
Planen Sie deshalb gemeinsam, wer in den freien Zeiten für Ihren Angehörigen da ist, zum Beispiel jemand aus der Familie, Nachbarn oder ein Pflegedienst.
Was übernimmt die Betreuungskraft, was nicht?
Der Schwerpunkt liegt auf Haushalt und Betreuung: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Gesellschaft, Spaziergänge und Hilfe im Alltag. Dazu kommt Unterstützung bei der Grundpflege, also bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung.
Medizinische Aufgaben wie Spritzen, Infusionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Blutzuckermessung übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Fensterputzen sowie schwere Garten-, Maler- oder Feldarbeiten gehören ebenfalls nicht dazu.
Wie läuft ein Wechsel der Betreuungskraft ab?
Betreuungskräfte bleiben im Durchschnitt etwa drei Monate und fahren dann für eine Pause nach Hause. Wenn möglich, wechseln sich zwei feste Betreuungskräfte ab. So hat Ihr Angehöriger vertraute Gesichter, und die Familie muss nicht jedes Mal neu erklären, wie der Alltag läuft.
✓ Geplanter Wechsel: Termin, An- und Abreise werden rechtzeitig mit Ihnen abgestimmt.
✓ Keine Zusatzkosten: Anreise, Abreise und Wechsel sind im Preis enthalten.
✓ Wenn es menschlich nicht passt: Ein Wechsel ist möglich, eine neue Betreuungskraft kommt in der Regel nach wenigen Tagen.
✓ Bei Ausfall: Wird die Betreuungskraft krank, organisieren wir eine Ersatzkraft, ebenfalls in der Regel nach wenigen Tagen.
✓ Tipp: Eine kurze Übergabe-Mappe mit Tagesablauf, Gewohnheiten, Vorlieben und wichtigen Nummern hilft jeder neuen Betreuungskraft beim Ankommen.
Häufige Fragen zum Zusammenleben
Kostet das Zimmer die Betreuungskraft etwas?
Nein. Das Zimmer stellt die Familie kostenfrei zur Verfügung, ebenso die Verpflegung.
Kann ich Kost und Logis von der Steuer absetzen?
Die Kosten für Zimmer und Verpflegung der Betreuungskraft sind in der Regel nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Bitte klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Was passiert, wenn mein Angehöriger ins Krankenhaus oder zur Reha muss?
Die Betreuung kann laut Dienstleistungsvertrag bis zu 28 Tage im Jahr ausgesetzt werden. Bitte melden Sie das mindestens 7 Tage vorher. Dafür fällt eine Pauschale von 300 € an. Bei einem Notfall sprechen Sie uns bitte sofort an, dann besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
Darf die Betreuungskraft das Auto nutzen?
Wenn Sie eine Betreuungskraft mit Führerschein wünschen, ist das als Zusatzleistung möglich. Das Fahrzeug stellt die Familie, mit einer passenden Versicherung.
Und wenn es kein freies Zimmer gibt?
Oft lässt sich ein Gäste- oder Arbeitszimmer umräumen. Ist gar kein eigenes Zimmer möglich, ist eine Betreuungskraft im Haushalt nicht die richtige Lösung. Dann kommen zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst oder eine Tagespflege infrage. Sprechen Sie uns an, wir schauen gemeinsam, was möglich ist.
Wir begleiten Sie
Beim persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam, ob die räumlichen Voraussetzungen passen, und besprechen Aufgaben, Freizeit und den Ablauf der Wechsel. Die Beratung und die Vermittlung sind für Familien kostenlos.
Kostenlos beraten lassen: 089 55 91 91 66 oder über unser Kontaktformular. Passend dazu: Woran Familien eine gute Betreuung zu Hause erkennen und Wer zahlt die Betreuung zu Hause?
Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“? Der Begriff ist im Alltag verbreitet, beschreibt die Betreuung aber nicht ganz genau. Gemeint ist eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt und im Alltag da ist. Sie arbeitet nicht rund um die Uhr, sondern hat feste Arbeits- und Ruhezeiten. Medizinische Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihr Dienstleistungsvertrag. Stand Oktober 2026.

Vessela Tentchev
Gründerin & Ihre persönliche Ansprechpartnerin
