Betreuungskraft macht mit einer Seniorin im Rollstuhl Bewegungsübungen im eigenen Wohnzimmer
← Ratgeber für Angehörige

Zahlt die Krankenkasse die 24-Stunden-Pflege? Was Familien über die Kosten der Betreuung zu Hause wissen sollten

Stand: Oktober 2026. Krankenkasse, Pflegekasse, Steuer und Landespflegegeld: wer was übernimmt, mit Rechenbeispiel.

Viele Familien stellen diese Frage, sobald klar wird, dass Mama oder Papa zu Hause mehr Unterstützung brauchen. Die kurze Antwort: Die Krankenkasse zahlt die häusliche Betreuung nicht direkt. Trotzdem müssen Familien die Kosten nicht allein tragen. Über die Pflegekasse, Steuervorteile und in Bayern das Landespflegegeld kommt oft ein großer Teil zusammen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer was übernimmt, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können und was eine Betreuung zu Hause am Ende ungefähr kostet.

Krankenkasse oder Pflegekasse: Wer ist zuständig?

Das sorgt oft für Verwirrung, weil beide unter einem Dach sitzen. Ihre Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse, hat aber andere Aufgaben.

Die Krankenkasse zahlt medizinische Leistungen. Dazu gehört die häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung, zum Beispiel Spritzen, Verbandswechsel oder Medikamentengabe durch einen ambulanten Pflegedienst. Diese Aufgaben übernimmt keine Betreuungskraft.

Die Pflegekasse ist für Menschen mit einem Pflegegrad da. Von ihr kommt das Geld, das Familien für die Betreuung zu Hause einsetzen können.

Eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt, hilft vor allem im Alltag: beim Kochen, im Haushalt, bei der Körperpflege und als Gesellschaft. Deshalb ist nicht die Krankenkasse die richtige Ansprechpartnerin, sondern die Pflegekasse.

Wichtig: Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen der Pflegekasse. Falls noch keiner beantragt ist, lohnt sich der Antrag bei der Pflegekasse so früh wie möglich.

Diese Zuschüsse gibt es für die Betreuung zu Hause

1. Pflegegeld der Pflegekasse

Das Pflegegeld wird jeden Monat überwiesen und kann frei verwendet werden, also auch für die Betreuung zu Hause.

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

2. Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Seit 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Verhinderungspflege ist für Zeiten gedacht, in denen die private Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Ob und in welchem Umfang Sie den Betrag für die Betreuung zu Hause nutzen können, klärt Ihre Pflegekasse. Wichtig: Was im Kalenderjahr nicht genutzt wird, verfällt.

3. Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

20 % der Kosten lassen sich von der Steuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Auch Kinder, die die Betreuung ihrer Eltern bezahlen, können den Vorteil unter Umständen nutzen. Bitte klären Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.

4. Bayerisches Landespflegegeld

In Bayern gibt es zusätzlich das Landespflegegeld von 500 € im Jahr. Die genauen Voraussetzungen prüfen Sie bitte aktuell beim Freistaat Bayern.

Gut zu wissen: Pflegesachleistungen der Pflegekasse sind für zugelassene ambulante Pflegedienste gedacht. Sie gehören nicht zur Betreuung durch eine Betreuungskraft im Haushalt. Nutzen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, ist eine Kombinationsleistung möglich. Dabei verringert sich das Pflegegeld anteilig um den Teil der Pflegesachleistungen, den Sie in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung beraten.

Info: Entlastungsbetrag von 131 € im Monat

Pflegebedürftige erhalten von der Pflegekasse zusätzlich bis zu 131 € im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Betrag gilt nur für gesetzlich vorgesehene oder nach Landesrecht anerkannte Angebote. In Bayern ist dafür eine Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Pflege nötig. Er ist in unserem Rechenbeispiel nicht enthalten. Sie können ihn zum Beispiel für eine stundenweise Alltagsbegleitung durch ein anerkanntes Angebot nutzen. Welche Angebote in Ihrer Nähe infrage kommen, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung.

Mehr dazu: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Entlastungsangebote für Pflegebedürftige

Rechenbeispiel: Was bleibt am Ende?

Ein Beispiel mit dem Basis-Paket (101 € pro Tag) und Pflegegrad 5, gerechnet für einen Monat mit 30 Betreuungstagen:

PostenBetrag pro Monat
Kosten der Betreuung (30 Tage)3.030 €
– Pflegegeld Pflegegrad 5– 990 €
– Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (anteilig, 3.539 € : 12)ca. – 295 €
– Steuervorteil (4.000 € : 12)ca. – 333 €
– Bayerisches Landespflegegeld (500 € : 12)ca. – 42 €
Eigenanteilca. 1.370 €

Dazu kommen Kost und Logis für die Betreuungskraft, also ein eigenes Zimmer und die Verpflegung. Bei einem niedrigeren Pflegegrad ist das Pflegegeld geringer und der Eigenanteil entsprechend höher.

Das Beispiel ist eine Orientierung, keine Zusage. Welche Leistungen Ihnen zustehen, entscheidet Ihre Pflegekasse, den Steuervorteil Ihr Finanzamt. Alle Preise und Pakete finden Sie auf unserer Kostenseite.

Und wenn das Geld trotzdem nicht reicht?

Reichen Rente, Erspartes und Zuschüsse nicht aus, kann unter Umständen das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ einspringen. Ob das möglich ist, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Fragen Sie frühzeitig beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach.

Ausblick: Pflegereform 2027

Laut Entwurf der Bundesregierung soll sich bei den Leistungen ab 2027 einiges ändern. Beschlossen ist noch nichts. Was bisher bekannt ist, lesen Sie in unserem Beitrag zur Pflegereform 2027.

Checkliste: So gehen Sie vor

✓ Pflegegrad beantragen: bei der Pflegekasse, falls noch nicht vorhanden.

✓ Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege klären: Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob und wie Sie ihn nutzen können.

✓ Steuervorteil besprechen: Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wer ihn geltend macht.

✓ Landespflegegeld beantragen: Voraussetzungen bitte aktuell beim Freistaat Bayern prüfen.

✓ Belege sammeln: Rechnungen immer per Überweisung bezahlen und aufheben.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten

Die Finanzierung ist für viele Familien die größte Sorge. In einem persönlichen Gespräch rechnen wir gemeinsam durch, was die Betreuung Ihrer Eltern kostet und welche Zuschüsse infrage kommen. Die Beratung und die Vermittlung sind für Familien kostenlos.

Kostenlos beraten lassen: 089 55 91 91 66 oder über unser Kontaktformular.

Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“? Der Begriff ist im Alltag verbreitet, beschreibt die Betreuung aber nicht ganz genau. Gemeint ist eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt lebt und im Alltag da ist. Sie arbeitet nicht rund um die Uhr, sondern hat feste Arbeits- und Ruhezeiten. Eine medizinische Pflege rund um die Uhr ist damit nicht verbunden. Medizinische Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.

Vessela Tentchev, Gründerin von Pflege Bavaria

Vessela Tentchev

Gründerin & Ihre persönliche Ansprechpartnerin